Die BZgA empfiehlt: Kinder unter 3 Jahren am besten gar keine Bildschirmmedien, Kinder von 3 bis 6 Jahren höchstens 30 Minuten täglich, Kinder von 6 bis 9 Jahren höchstens 45 Minuten täglich. Die Werte gelten für Bildschirm- und Audiomedien zusammen. Keine Bildschirme beim Essen und in der Stunde vor dem Schlafengehen. Quelle: BZgA kindergesundheit-info.de, Stand 06/2024.
Wie viel Medienzeit empfehlen Fachstellen nach Alter?
Die BZgA empfiehlt für Kinder unter 3 Jahren am besten keine Bildschirmmedien, für 3 bis 6 Jahre höchstens 30 Minuten und für 6 bis 9 Jahre höchstens 45 Minuten täglich. Die Werte umfassen Bildschirm- und Audiomedien zusammen.
| Alter | Empfohlene Obergrenze pro Tag | Wochenwert (7 Tage) |
|---|---|---|
| Unter 3 Jahre | am besten keine Bildschirmmedien | 0 Minuten |
| 3 bis 6 Jahre | 30 Minuten (Bildschirm und Audio zusammen) | 3,5 Stunden |
| 6 bis 9 Jahre | 45 Minuten (kombiniert) | 5 Stunden 15 Minuten |
Die Bundesregierung nennt in einer Veröffentlichung von 08/2021 für 6- bis 10-Jährige bis zu 45 bis 60 Minuten täglich und beruft sich ebenfalls auf die BZgA. Zwischen beiden Angaben liegen 15 Minuten Spielraum für die älteste Gruppe. Die aktuellere Angabe (06/2024) ist der engere Wert.
Rechenbeispiel: Ein Kind mit 5 Jahren hat bei 30 Minuten täglich ein Wochenbudget von 210 Minuten, also 3,5 Stunden. Ein 8-jähriges Kind kommt bei 45 Minuten auf 315 Minuten, also 5 Stunden 15 Minuten.
Die Begriffsklärung steht im Lexikon unter Medienzeit.
Die Obergrenze gilt als Tagesbudget und nicht als Pflichtprogramm. Ein Kind darf auch weniger nutzen. Plant die Familie zusätzlich Zeit für gemeinsames Vorlesen, Hörspiele oder Videotelefonate mit Großeltern, zählt diese Nutzung nach der Logik der Empfehlung zu den Audio- und Bildschirmmedien und gehört in das Budget.
Wie legen Familien Regeln gemeinsam fest?
Familien legen Medienregeln gemeinsam fest, indem sie feste Zeiten vereinbaren und diese selbst einhalten. Die Bundesregierung empfiehlt außerdem, Geräte bei gemeinsamen Aktivitäten wegzulegen, damit Kinder jede Regel im Alltag der Eltern wiedererkennen und ernst nehmen.
Wir nennen das Vorgehen die 3-Stufen-Regel: Stufe 1 Zeit (wie lange), Stufe 2 Ort (wo, mit Ausnahmen für Essen und Schlafzimmer), Stufe 3 Inhalt (was). Jede Stufe erhält einen schriftlichen Satz, den alle sehen können.
Besprechen Sie die Regeln in einem Familienrat (siehe Familienrat). Gemeinsam festgelegte Regeln lassen sich im Alltag leichter begründen, weil jedes Familienmitglied sie kennt. Tragen Sie die Regeln in einen Wochenplan ein und hängen Sie ihn an den Kühlschrank.
Leben Sie die Regeln vor. Die Bundesregierung (08/2021) rät, feste Zeiten gemeinsam zu vereinbaren und selbst einzuhalten, und Geräte bei gemeinsamen Aktivitäten wegzulegen. Ein Elternteil, das beim Essen das Telefon nutzt, entkräftet jede Regel für das Kind.
- Legen Sie tägliche Zeiten für jedes Alter fest
- Bestimmen Sie bildschirmfreie Orte wie Esstisch und Schlafzimmer
- Beenden Sie Bildschirmzeit eine Stunde vor dem Schlafen
- Vereinbaren Sie die Regeln schriftlich mit allen
- Prüfen Sie die Regeln alle drei Monate gemeinsam
Welche technischen Hilfen unterstützen die Regeln?
Technische Hilfen setzen vereinbarte Regeln um: Zeitlimits am Gerät, Kinderprofile und Filter für Inhalte. Sie ersetzen weder das Gespräch noch die Begleitung durch Eltern. Ein Limit am Gerät wirkt nur, wenn das Kind seinen Sinn kennt.
Die meisten Geräte und Plattformen bieten Einstellungen für Bildschirmzeit, Altersfilter und Nutzungsprotokolle. Richten Sie diese Einstellungen gemeinsam mit dem Kind ein. Das Kind versteht dann, welche Regel das Gerät durchsetzt und warum sie gilt.
Zeitlimits sichern nur die Grenze, die Sie vorher vereinbart haben, und ersetzen kein Gespräch. Beginnt ein Limit ohne Ankündigung, endet die Nutzung abrupt und löst Konflikte aus. Kündigen Sie das Ende fünf Minuten vorher an, wie bei anderen Übergängen im Alltag.
Grenzen der Technik: Filter erfassen nicht jeden Inhalt, und Geräte im Freundeskreis folgen anderen Regeln. Reden Sie deshalb regelmäßig mit dem Kind darüber, was es gesehen hat. Das schafft Medienkompetenz, die kein Filter ersetzt.
Besprechen Sie Zeiten und Orte zusätzlich in Verbindung mit Schlaf. Der Beitrag Kinder einschlafen lassen: Rituale und Abendroutine zeigt, wie Bildschirmpause und Abendroutine zusammenpassen.
Sind Medien als Belohnung sinnvoll?
Medien als Belohnung machen Bildschirmzeit zur begehrten Währung und erhöhen ihren Wert für das Kind. Besser gilt eine feste Regel für die tägliche Medienzeit, die unabhängig von Leistung oder Verhalten besteht und nicht als Druckmittel dient.
Die Redaktion empfiehlt, Bildschirmzeit weder als Belohnung zu vergeben noch als Strafe zu entziehen. Beides hebt den Wert der Medien in den Augen des Kindes und verknüpft sie mit Konflikten. Das Lexikon beschreibt Chancen und Grenzen unter Belohnungssystem.
Wählen Sie stattdessen Belohnungen aus dem gemeinsamen Erleben: ein Ausflug, ein Spiel am Abend oder Zeit mit einem Elternteil. Die Familie behält damit einen festen Medienrahmen, und die Anerkennung für gutes Verhalten bleibt davon getrennt.
Ausnahmen bleiben möglich und klar benannt, etwa ein Film am Wochenende mit der ganzen Familie. Sprechen Sie vorab über Dauer und Ende. Ein Kind, das die Ausnahme kennt, verhandelt weniger.
Was tun bei Konflikten um Bildschirmzeit?
Bei Konflikten um Bildschirmzeit bleiben Sie bei der vereinbarten Regel, kündigen das Ende an und benennen das Gefühl des Kindes. Verhandeln Sie nicht im Moment des Streits, sondern in einem ruhigen Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt.
Typische Konfliktpunkte sind das Ende der Zeit, ein neues Gerät und Regeln der Freunde. Bleiben Sie ruhig, wiederholen Sie die Regel und bieten Sie eine Anschlusshandlung an: "Nach dem Spiel gehen wir zusammen raus." Ein klarer Anschluss erleichtert das Ausschalten.
Zeigt das Kind nach der Mediennutzung Unruhe, verkürzen Sie die Zeit, wie die BZgA empfiehlt (Stand 06/2024). Beobachten Sie über eine Woche, wann Unruhe auftritt, und passen Sie Tageszeit, Dauer oder Inhalt an.
Bei anhaltenden Konflikten, starkem Rückzug oder auffälligem Verhalten hilft die Kinder- und Jugendarztpraxis oder eine Beratungsstelle weiter. Der Begriff ist unter Erziehungsberatung erklärt.
Allgemeine Information zu Erziehung und Familienalltag, kein Ersatz für ärztlichen, psychologischen oder pädagogischen Rat. Die Empfehlungen der BZgA sind Obergrenzen und Orientierungswerte. Bei Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes wenden Sie sich an Ihre Kinder- und Jugendarztpraxis oder eine Beratungsstelle.
Welche Fragen stellen Eltern am häufigsten?
Wie lange darf ein 5-jähriges Kind am Tag Medien nutzen?
Die BZgA empfiehlt für Kinder von 3 bis 6 Jahren höchstens 30 Minuten pro Tag, Bildschirm- und Audiomedien zusammen (Stand 06/2024). Bei sieben Tagen ergibt das ein Wochenbudget von 3,5 Stunden, ein 5-jähriges Kind liegt damit in dieser Altersgruppe.
Dürfen Kinder unter 3 Jahren Bildschirmmedien nutzen?
Die BZgA empfiehlt, Kinder unter 3 Jahren am besten gar keine Bildschirmmedien nutzen zu lassen (Stand 06/2024). Die Bundesregierung nennt für 0 bis 3 Jahre dieselbe Empfehlung und beruft sich dabei auf die BZgA (Stand 08/2021).
Gehören Hörspiele zur Medienzeit?
Die BZgA fasst Bildschirm- und Audiomedien für die Tagesgrenze zusammen. Hörspiele und Hörbücher zählen daher zum Budget von 30 Minuten bei 3 bis 6 Jahren und 45 Minuten bei 6 bis 9 Jahren (Stand 06/2024).
Wann gilt die Regel, keine Bildschirme zu nutzen?
Die BZgA nennt zwei feste Zeiten ohne Bildschirm: beim Essen und in der Stunde vor dem Schlafengehen. Zeigt das Kind nach der Mediennutzung Unruhe, verkürzen Eltern die Zeit insgesamt (Stand 06/2024).
Quellen
BZgA kindergesundheit-info.de, Empfehlungen zur Dauer der Mediennutzung, Stand 06/2024. Bundesregierung, Medienkompetenz, Stand 08/2021. Die 3-Stufen-Regel ist ein redaktionelles Modell, Stand 21.10.2026.
Weiterlesen: Familienalltag: Taschengeld, Medienzeit und Regeln, Taschengeld für Kinder: Ab wann, wie viel und wie regeln?, Medienzeit, Rituale.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein 5-jähriges Kind am Tag Medien nutzen?
Die BZgA empfiehlt für Kinder von 3 bis 6 Jahren höchstens 30 Minuten pro Tag, Bildschirm- und Audiomedien zusammen (Stand 06/2024). Bei sieben Tagen ergibt das ein Wochenbudget von 3,5 Stunden, ein 5-jähriges Kind liegt damit in dieser Altersgruppe.
Dürfen Kinder unter 3 Jahren Bildschirmmedien nutzen?
Die BZgA empfiehlt, Kinder unter 3 Jahren am besten gar keine Bildschirmmedien nutzen zu lassen (Stand 06/2024). Die Bundesregierung nennt für 0 bis 3 Jahre dieselbe Empfehlung und beruft sich dabei auf die BZgA (Stand 08/2021).
Gehören Hörspiele zur Medienzeit?
Die BZgA fasst Bildschirm- und Audiomedien für die Tagesgrenze zusammen. Hörspiele und Hörbücher zählen daher zum Budget von 30 Minuten bei 3 bis 6 Jahren und 45 Minuten bei 6 bis 9 Jahren (Stand 06/2024).
Wann gilt die Regel, keine Bildschirme zu nutzen?
Die BZgA nennt zwei feste Zeiten ohne Bildschirm: beim Essen und in der Stunde vor dem Schlafengehen. Zeigt das Kind nach der Mediennutzung Unruhe, verkürzen Eltern die Zeit insgesamt (Stand 06/2024).
Allgemeine Informationen zu Erziehung und Familienalltag, kein Ersatz für ärztlichen, psychologischen oder pädagogischen Rat. Bei Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes wenden Sie sich an Kinder- und Jugendärztin oder -arzt oder an eine Beratungsstelle.

