Lexikon
Rufname
Der Rufname ist der Vorname, mit dem ein Mensch im Alltag angesprochen wird. Er ist einer der Vornamen eines Kindes und wird bei der Geburtsanzeige bestimmt. Der Rufname muss nicht der erste Vorname sein, sondern kann auch einer der weiteren Vornamen sein.

Der Rufname ist der Vorname, mit dem ein Mensch im Alltag angesprochen wird. Er gehört zu den Vornamen eines Kindes und kann auch an zweiter Stelle stehen. Eltern bestimmen den Rufnamen bei der Geburtsanzeige. In Dokumenten erscheint er meist unterstrichen oder entsprechend markiert.
Was ist ein Rufname und wann wird er festgelegt?
Der Rufname ist der Vorname, den Familie, Freunde und Lehrkräfte im Alltag verwenden. Ein Kind kann mehr als einen Vornamen tragen, doch im Alltag genügt meist einer. Dieser eine wird als Rufname festgelegt und im Standesamt entsprechend gekennzeichnet.
Die Festlegung erfolgt bei der Geburtsanzeige. Eine Geburt muss binnen einer Woche beim zuständigen Standesamt angezeigt werden, so verlangt es § 18 des Personenstandsgesetzes, Stand 21.10.2026. In diesem Zusammenhang bestimmen die Eltern auch den Rufnamen. Ein späterer Wechsel ist nur über ein gesondertes Verfahren möglich.
Für Sie als Elternteil lohnt es sich, die Reihenfolge der Vornamen bewusst zu wählen. Der Rufname steht nicht zwingend an erster Stelle, und die Wahl beeinflusst den Alltag, etwa bei Schulunterlagen oder Anmeldungen.
Wodurch unterscheidet sich der Rufname vom Vornamen?
Der Vorname ist die Gesamtheit der ersten Namen eines Menschen. Der Rufname ist der Vorname, der im Alltag verwendet wird. Der Rufname kann der erste Vorname sein, muss es aber nicht. Gegenüber dem Zweitnamen fällt der Rufname durch seine Alltagsrolle auf, denn der Zweitname tritt im Alltag meist zurück. Im Alltag zeigt sich der Unterschied so: Ein Kind heißt Marie Lena, und die Familie ruft es Lena. Dann ist Lena der Rufname, und Marie bleibt als weiterer Vorname erhalten. Die Wahl entscheidet, wie das Kind im Schulalltag angesprochen wird.
Welches Beispiel zeigt einen Rufnamen im Alltag?
Ein Kind trägt die Vornamen Maximilian Paul. Die Eltern wählen Paul als Rufnamen, weil er im Familienalltag geläufiger klingt. In der Kita und in der Schule wird das Kind mit Paul angesprochen, und Maximilian erscheint nur auf Urkunden. Der Ablauf zeigt, dass der Rufname die Alltagsidentität prägt, während die weiteren Vornamen formal erhalten bleiben.
Die GfdS nennt Maximilian und Paul unter den häufigen Zweitnamen bei Jungen. Quelle: Berliner Zeitung zur GfdS, Stand 2026. Diese Kombination ist daher in Deutschland verbreitet.
Welche Begriffe gehören zum Rufnamen?
- Vorname bezeichnet jeden Namen, der vor dem Familiennamen steht.
- Zweitname beschreibt einen weiteren Vornamen neben dem Rufnamen.
- Geburtsanzeige meint die Meldung der Geburt beim Standesamt.
- Personenstandsgesetz bezeichnet das Gesetz, das Geburt und Namen regelt.
- Namensführung beschreibt, wie ein Name im Alltag und in Dokumenten verwendet wird.
Dieser Text bietet allgemeine Informationen zu Namen und Namensgebung. Er ersetzt keine rechtliche Beratung. Fragen zur Namensgebung und zu Fristen klären Sie mit dem zuständigen Standesamt.
Zur Wahl des Namens lesen Sie den Ratgeber Vornamen aussuchen: Checkliste für werdende Eltern. Der Pillar Vornamen: Beliebte Namen, Häufigkeit und Bedeutung aus offenen Daten bündelt die Themen. Verwandt ist Zweitname.
Häufige Fragen
Muss der Rufname der erste Vorname sein?
Nein. Der Rufname kann einer der Vornamen sein, auch der zweite oder dritte. Eltern legen ihn bei der Geburtsanzeige fest und bedenken dabei die Alltagstauglichkeit.
Wo steht der Rufname im Ausweis?
Der Rufname ist im Personalausweis und in vielen Dokumenten gekennzeichnet. Die Markierung hilft Behörden, den Namen im Alltag korrekt zu verwenden.
Kann der Rufname später geändert werden?
Eine Änderung ist nur über ein gesondertes Verfahren möglich. Sie benötigt eine Entscheidung des zuständigen Standesamts. Eltern klären die Wahl deshalb am besten vor der Geburtsanzeige.
Allgemeine Informationen zu Erziehung und Familienalltag, kein Ersatz für ärztlichen, psychologischen oder pädagogischen Rat. Bei Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes wenden Sie sich an Kinder- und Jugendärztin oder -arzt oder an eine Beratungsstelle.