Lexikon
Kindergeld
Kindergeld ist eine monatliche Leistung des Staates für Familien mit Kindern, die je Kind gezahlt wird und 2026 bei 259 Euro pro Monat liegt.

Kindergeld ist eine monatliche Leistung des Staates für Familien mit Kindern. Im Jahr 2026 beträgt es 259 Euro je Kind und Monat (gegen-hartz.de, Stand 12.08.2026). Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes und verlängert sich unter bestimmten Bedingungen bis zum 25. Lebensjahr (leinetal24, Stand 17.07.2026). Für 2027 ist eine Erhöhung in zwei Stufen geplant. Die Höhe steht allerdings noch nicht gesetzlich fest. Die Zahlung erfolgt je Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Wodurch unterscheidet sich Kindergeld von Elterngeld?
Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und deckt laufende Kosten ab. Elterngeld ersetzt dagegen Einkommen in der Phase nach der Geburt und hängt vom Einkommen vor der Geburt ab. Kindergeld wird über die Volljährigkeit hinaus gezahlt, wenn ein Kind arbeitslos ist oder sich in Ausbildung befindet. Bisher wird Kindergeld auf Antrag bei der Familienkasse beantragt. Ein Bundestagsbeschluss vom 09.07.2026 sieht eine antragslose Auszahlung vor, für Eltern mit einem älteren Kind ab März 2027 (gegen-hartz.de, Stand 08.2026). Die Umsetzung steht zu diesem Zeitpunkt noch aus.
Welches Beispiel zeigt die Höhe des Kindergeldes?
Eine Familie mit zwei Kindern erhält im Jahr 2026 für jedes Kind 259 Euro je Monat. Das ergibt zusammen 518 Euro monatlich, gerechnet nach dem Betrag von 259 Euro je Kind (gegen-hartz.de, Stand 12.08.2026). Die Summe verteilt sich also auf die Anzahl der Kinder und nicht auf die Familie als Ganzes. Mit einem dritten Kind steigt der Betrag um einen weiteren Anteil in gleicher Höhe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Fall zeigt die Rechenlogik der Leistung. Er ist ein typisches Beispiel für die Berechnung und keine Erhebung.
Welche Begriffe gehören zum Kindergeld?
- Familienkasse: die Stelle, bei der der Antrag auf Kindergeld gestellt wird
- Ausbildung: der Zeitraum, in dem ein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus Anspruch behalten kann
- Volljährigkeit: der 18. Geburtstag als Grundlage des Anspruchs
- Kinderfreibetrag: ein steuerlicher Abzug, der parallel zum Kindergeld geprüft wird
- Antragslosigkeit: die automatische Auszahlung ohne gesonderten Antrag
- Berechtigte: die Person, an die das Kindergeld gezahlt wird
Häufige Fragen zu Kindergeld
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Bei arbeitslosen Kindern verlängert sich der Anspruch bis 21 Jahre, bei Kindern in Ausbildung bis 25 Jahre (leinetal24, Stand 17.07.2026).
Wo wird Kindergeld beantragt?
Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt. Die antragslose Auszahlung ist für 2027 in Planung, ihre Umsetzung steht noch aus (gegen-hartz.de, Stand 08.2026).
Weiterlesen
Die Leistung im Zusammenhang mit der Geburt beschreibt der Begriff Elterngeld. Wie Familien über Taschengeld und Geld im Alltag sprechen, zeigt der Ratgeber Taschengeld für Kinder: Ab wann, wie viel und wie regeln?. Den größeren Rahmen des Familienalltags erklärt der Pillar Familienalltag und Regeln.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zu Kindergeld und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Regeln ändern sich. Maßgeblich sind die Angaben der Familienkasse und der amtlichen Veröffentlichungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Bei arbeitslosen Kindern verlängert sich der Anspruch bis 21 Jahre, bei Kindern in Ausbildung bis 25 Jahre (leinetal24, Stand 17.07.2026).
Wo wird Kindergeld beantragt?
Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt. Die antragslose Auszahlung ist für 2027 in Planung, ihre Umsetzung steht noch aus (gegen-hartz.de, Stand 08.2026).
Allgemeine Informationen zu Erziehung und Familienalltag, kein Ersatz für ärztlichen, psychologischen oder pädagogischen Rat. Bei Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes wenden Sie sich an Kinder- und Jugendärztin oder -arzt oder an eine Beratungsstelle.